Baugenehmigung für Ihr Carport

Brauche ich für meinen geplanten Carport eine Baugenehmigung? Wie bekomme ich mehr Infos zum Bauantrag für mein Carport? Wir bauen und liefern bereits seit mehr als 20 Jahren bundesweit Carports und bieten Ihnen unseren Erfahrungsschatz gern an. Hier finden Sie bereits viele Informationen, die Ihnen helfen die Situation für Ihre Planung aus baurechtlicher Sicht einzuschätzen. Wir bieten Ihnen aber auch einen kompletten Service, der Ihnen Zeit, Nerven und Geld spart!

Baugenehmigung Carports
 

 

 

Video: Kurzinfos Baugenehmigung für Carports, Garagen, Terrassendächer [1:39min]

Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Bauvorhaben und wenn ja, was ist zu tun bzw. was muss ich beachten? Holen Sie sich schnell und bequem die ersten Infos per Video. Weiter unten geben wir Ihnen dann weitere Detailinfos. Bitte beachten Sie, daß sich die Bestimmungen ständig verändern können und die Infos nur den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Webseite repräsentieren. Sie müssen sich letztendlich selbst versichern, daß das auch in Ihrem Fall so gilt. Wir können keine Gewähr übernehmen.
 

 

 

Klärung der baurechtlichen Situation bei Carports, Fertiggaragen, Terrassenüberdachungen

Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport?

Zuerst die Königsfrage in Sachen Carports und Baurecht: Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Carport? Und wie so oft muß man sagen: Es kommt darauf an. Die Frage ist nicht generell eindeutig zu beantworten, denn Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Außerdem gibt es weitere Punkte warum in speziellen Fällen eine Baugenehmigung dann doch notwendig ist: Bebauungspläne, Grenzbebauung, besondere Höhe des Objekts, bebaute Gesamtfläche auf dem Grundstück und mehr.

Deshalb gibt es am Ende nur eine wirklich gute Lösung um herauszufinden, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht: Fragen Sie beim Bauamt nach! Rufen Sie z.B. einfach bei Ihrer Gemeinde im Rathaus an und fragen Sie sich bis zum Bauamt durch. Im Allgemeinen reicht die Angabe der Adresse um herauszufinden ob ein Bauantrag oder eine Bauanzeige erforderlich ist oder nicht. Die technische Ausführung ist oftmals für das Bauamt zunächst nicht relevant. Von Interesse sind eher Abmessungen des Objektes, die Lage (Abstände) zu Grenzen und anderen Gebäuden und die Gesamte Bebauung des Grundstücks. Deshalb hilft bei einer Anfrage stets eine handgefertigte Skizze mit Maßangaben.

 

 

Carport baurechtlich Garage

In den meisten Ländern gilt ein Carport als offene Garage und deshalb gelten die Regeln, die auch für Garagen gelten. Teilweise gibt es hier spezielle Garagenverordnungen in denen Regeln für diesen Fall besondere Vorschriften festgelegt wurden.

Genehmigungsfrei mit 30m² oder 50m³

In einigen Gegenden sind Bauvorhaben wie Carports, Garagen und Terrassendächer bis zu einer bestimmten Größe (z.B. bei unter 30m² Grundfläche) genehmigungsfrei. Aber Vorsicht: Zum einen kann durch andere Gegebenheiten (z.B. Grenzbebauung oder besondere Höhe) dann doch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben vorliegen. Und auch wenn teilweise kein Antrag notwendig ist müssen das Recht und die Bestimmungen eingehalten werden. Sie sind für die Einhaltung verantwortlich und in Haftung.

Bestellung ohne Risiko

Bei uns können Sie Ihr Carport vorbehaltlich Baugenehmigung bestellen. Sie erhalten dann die notwendigen Unterlagen von uns. Wenn Sie die Genehmigung erhalten, gilt der Vertrag. Wenn Sie uns einen ablehnenden Bescheid vom Bauamt senden, so werden wir den Auftrag kostenfrei stornieren. Es entstehen für Sie dann unsererseits keine Kosten.

 

 

Bauanzeige und Unterschrift des Entwurfsverfassers

Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben muß oftmals eine Bauanzeige gemacht werden. Da diese vom Bauamt nicht wie eine Bauantrag detailliert geprüft wird, ist der Anspruch an die Bauanzeige recht hoch. So muß oftmals ein zugelassener Entwurfsverfasser die Unterlagen unterzeichnen. Er "bürgt" damit dann dafür, daß das Bauvorhaben den baurechtlichen ansprüchen genügt. Deshalb lassen sich diese Entwurfsverfasser die Unterschrift etwas kosten. Oftmals kostet diese Unterschrift mehrere hundert Euro. Ansonsten benötigt man für eine Bauanzeige prinzipiell fast die gleichen Unterlagen wir für einen Bauantrag.

Grenzbebauung

Bei Carports und Garagen kommt es häufig vor, daß diese an die Grenze gebaut werden. Grenzbebauung ist zum Schutz der Nachbarn von besonderer Bedeutung, weshalb hier besondere Regeln gelten. Damit soll z.B. verhindert werden, daß ein Grundstück von seinen Nachbarn komplett zugebaut wird. Oftmals kann ein Objekt entweder direkt an die Grenze oder alternativ mit einem Abstand von z.B. 1,00m gebaut werden. Dadurch soll verhindert werden, daß schmale Baulücken zwischen Gebäuden auf angrenzenden Grundstücken entstehen. Zudem gibt es bezüglich der maximalen Grenzbebauung und der Höhe der Grenzbebauung spezifische Bestimmungen.

 

 

 

Wie ist der Ablauf wenn ich eine Baugenehmigung benötige?

Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie kümmern sich selbst um die Baugenehmigung oder Sie buchen bei uns den Bauantrag-Komplettservice. Weitere Infos finden Sie unten. Bei beiden Varianten müssen Sie zunächst eine Bestellung vorbehaltlich Baugenehmigung auslösen, damit wir für Sie tätig werden können. Nach der Bestellung wird dann das Carport beantragt. Wenn Ihr Antrag vom Amt abgelehnt wird, dann senden Sie uns diese Ablehnung und der Auftrag wird kostenfrei storniert. Von uns aus entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie eine Baugemehmigung erhalten, dann können Sie passend zu Ihrer Planung das Carport abrufen. Erst dann wird es produziert und zur Lieferung eingeplant. Bei all diesen Vorgängen müssen Sie keine Zahlung an uns leisten. Erst mit der Lieferung muss das Carport bezahlt werden.

Ablauf wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport benötigen
 

 

Bauantrag selber machen

Zunächst brauchen Sie die technischen Unterlagen. Diese erhalten Sie von uns. Dazu ist stets ein Auszug aus der Flurkarte notwendig. Dieser darf bei einigen Bauämtern nicht älter als sechs Monate sein. Den Flurkartenauszug erhalten Sie gegen geringe Gebühr beim Katasteramt. In seltenen Fällen benötigen Sie noch weitere Unterlagen wie Baumbestandsplan oder ähnliches. Das aber nur auf Nachfrage des Bauamtes.

Bei einigen Anträgen benötigen Sie eine Unterschrift des Entwurfsverfassers (eingetragener Ingenieur oder Architekt) die im Einzelfall sehr teuer werden kann. Wir empfehlen Dann unseren Komplettservice bei dem diese inklusiv ist.

Bauantrag Komplettservice

Im Konfigurator können Sie den Bauantrag-Komplettservice gegen einen geringen Aufpreis hinzubestellen. Unsere Kollegen erstellen dann die Bauantragsunterlagen unterschriftsfertig für Sie. Auch bei Nutzung des Komplettservice tragen Sie kein Risiko.